Kosten für baumfällung

Es muss in Kommunen, vorab eine Fällgenehmigung eingeholt werden, die etwa 45€ bis 100€ kostet. In vielen Kommunen wird für die Fällung weiterer Bäume eine geringere Zusatzgebühr erhoben. Soll die Baumfällung von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, ist es ratsam, vorher Kostenvoranschläge mehrerer Firmen einzuholen. Das gilt auch, wenn die Kommune Ersatzbepflanzung vorschreibt. 

Abriss von vorhanden Gebäuden

Je massiver und größer das Gebäude, desto teurer wird der Abriss. Auch hier sollte vorab ein Preisvergleich unter mehreren Abrissunternehmen gemacht werden. Um jedoch eine Vorstellung von den möglichen Kosten zu bekommen, kann dieses Beispiel genannt werden: 

Beim Abriss einer Gartenlaube mit einer Grundfläche von 20 m² entstehen Kosten von etwa 2.000€ dazu kommen noch Kosten für die Abfuhr des Schutts.

Erschließungs- und Hausanschlusskosten

Zu den Erschließungskosten zählen alle Kosten, die der Anbindung eines Baugrundstücks an die öffentlichen Netze dienen. Dazu gehören der Anschluss an die Kanalisation, an die Energie- und Wasserversorgung sowie anteilig an Verkehrswege. Auch die Straßenbeleuchtung, der Bau eines Lärmschutzwalls und das Anlegen von Spielplätzen oder öffentlichen Grünflächen können hier zu Buche schlagen. Ohne eine Erschließung wird in der Regel aus Bauerwartungsland kein Bauland. Höchstens 90% der Erschließungskosten dürfen gem. Baugesetzbuch auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Die erhobenen Erschließungskosten variieren so stark, dass hier keine Aussage über deren voraussichtliche Höhe gemacht werden kann. Näheres ist jedoch vom örtlichen zuständigen Bauamt zu erfahren. Auch der Telefonanschluss sowie Internetanschluss und Kabelfernsehen sollten rechtzeitig beantragt werden.