Baunebenkosten

Unser Service

Beratung

wir beraten Sie ausführlich zu Ihrem Grundstückskauf. Wir haben eine kurze Zusammenfassung aufgestellt, um den Interessenten auf weitere, versteckte Kosten hinzuweisen. 

 

Wir haben die wichtigsten Baunebenkosten für Sie zusammengestellt.


Maklerkosten

Wenn das Baugrundstück über einen Makler erworben wurde, fallen Maklerkosten an. Der Makler muss vor dem Kauf auf die Maklergebühr hinweisen. Derzeit betragen die Maklergebühren je nach Region 3%-6% des Kaufpreises zzgl. MwSt..

Notarkosten

Die Notarkosten richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Für die Beurkundung von Verträgen sieht die KostO das Doppelte der vollen Gebühr vor. Eine tabellarische Aufstellung der Notarkosten, finden Sie in unserer Beratungsstelle.

Grundbucheintragung

Für die Beantragung wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die fälligen Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung.

 

Für folgende Tätigkeiten werden Gebühren fällig:

- Eintragung einer Erwerbsvormerkung: 1/2 Gebühr

- Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch: volle Gebühr

- Löschung der Erwerbsvormerkung: 1/4 Gebühr

- Eintragung einer Grundschuld: volle Gebühr

 

Auch für die Ablichtung von Grundbuchauszügen werden Gebühren erhoben. 

Grunderwerbsteuer

Sie wird beim Kauf eines Grundstücks erhoben und beträgt je nach Bundesland zw. 3,5%-5,5% der sogenannten Bemessungsgrundlage, die sich am Kaufpreis und an den übernommenen Verbindlichkeiten orientiert. Sie erhöht sich, wenn das Grundstück vom Bauträger erworben wurde. Ist im notariellen Kaufvertrag auch der Preis für das Eigenheim enthalten, bemisst sich die Grunderwerbsteuer am dadurch erhöhten Gesamtkaufpreis.