Sollten Sie Forderungen eines Gläubigers nicht bezahlt haben, erhalten Sie einen Negativeitrag bei der Schufa.
Sind Forderungen erledigt, werden die Daten in der Regel 3 Jahre, bzw. zum Ende des dritten Kalenderjahres gelöscht.
Titulierte Forderungen werden taggenau, nach drei Jahren gelöscht. Die Löschung bezieht sich allerdings nur auf das Wort - Tituliert! Alle anderen Negative bleiben bestehen.
Nicht titulierte Forderungen bis 2000 Euro können sofort gelöscht werden. Die Voraussetzung hierfür ist das die Meldung und Erledigung innerhalb von 6 Wochen geschieht.
Hinweis:
Sie sollten sich vom Gläubiger eine Rückzahlungsbestätigung geben lassen, diese senden sie der Schufa zu. In der Regel wird das Darlehen dann umgehend gelöscht. Fragen Sie aber sicherheitshalber noch einmal nach, da es immer wieder vorkommt das die Löschung wegen Überlastung der einzelnen Stellen nicht zeitnah erfolgt.
Einen Schufaeintrag kann ausschließlich derjenige löschen, der diesen veranlasst hat.
Was bedeuten die Scoringwerte für Geschäftsbanken?
Sehr viele Negativeiträge, die von Handyprovidern oder Inkassounternehmen kommen sind nicht berechtigt. Ist das Unternehmen rechtswirksam zu dieser Forderung gekommen, muss nachgewiesen werden das die Forderung fällig geworden ist.
Der Schuldner muss vorgewarnt werden.
Eine Übermittlung an die Schufa durch das Inkassounternehmen ist nur zulässig, wenn in einer Schufaklausel das Einverständnis erklärt worden ist. ( §4 Abs.1 / Abs.3 BDSG). Akzeptiren Sie daher Negativ-einträge nicht gleich oder schalten Sie einen Anwalt ein.
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